Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller über Inhalt und Ausführung eines Vertrages getroffen werden sind in diesem Vertrag schriftlich festzuhalten.
Unsere Preislisten, Angaben auf unserer Internetseite oder sonstige Unterlagen gelten als Einladung an unsere Kunden (invitatio ad offerendum), nicht als unser Angebot, es sei denn dies wurde von uns ausdrücklich schriftlich als Angebot bezeichnet. Bestellungen unserer Kunden gelten als Auftrag, dass wir innerhalb von fünf Werktagen annehmen können.
Mit Vorlage einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager Köln“ in üblicher Verpackung verpackt. Sonstige Verpackungen, Paletten und Hebegeräte werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Aufträgen bis zu einem Auftragsvolumen von 20,-Euro behalten wir uns einen Zuschlag von 5,-Euro vor.
Ein Neutralversand (Versand an einen Dritten mit Lieferschein des Bestellers) kann gegen einen Aufschlag von 5,- Euro / Paket und bei Überlassen eines Originallieferscheins erfolgen.
Nachvertraglich können wir die Preise - gegenüber Verbrauchern aber nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss – in dem Umfang anpassen, wie sich Inflation im Monat der Lieferung im Verhältnis zum Monat des Vertragsabschlusses verändert hat.
Die gesetzliche MWST ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in Rechnung für unsere Unternehmerkunden in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir behalten es uns in bestimmten Fällen vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme durchzuführen.
Für jede Mahnung sind wir berechtigt, eine Pauschale von 10,00 € zu erheben.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigt festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Wir behalten uns eine verhältnismäßige Veränderung der Preise vor, sollten sich nach Vertragsabschluss die Werkstoffpreise, Personalkosten und/oder Wechselkurse bei Importware ändern.
Will der Besteller vom Kauf zurücktreten und geschieht dies aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, so können mindestens 10,-Euro oder bis maximal 20% des Warenwertes in Rechnung gestellt werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bereits verursachte Transportkosten sind vom Besteller zu tragen; die Rücksendung der Ware erfolgt zu Lasten des Bestellers.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen woraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir sind bemüht Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten, behalten uns jedoch eine Verlängerung dieser Fristen vor, insbesondere wenn sich zeitliche Verschiebungen bei unseren Lieferanten unvorhersehbar ergeben.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager Köln“ vereinbart.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Mehrwegpaletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Wünscht der Besteller die Versendung der Ware, geschieht es auf seine Kosten und seine Gefahr. Der Besteller bestimmt die Wahl der Versandart. Sollte diese nicht ausdrücklich angegeben werden, liegt die Entscheidung in unserem Ermessen. Standardversand erfolgt mit UPS bzw. Spedition oder Vergleichbarem (Versicherung zu Lasten des Bestellers inklusive). Handlingskosten der Transportdienstleister nach Format und/oder Gewicht gehen zu Lasten des Bestellers.
Sendungen, deren Äußeres auf eine Beschädigung des Inhalts schließen lässt, sind nur mit dem Vorbehalt von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen anzunehmen und festgestellte Schäden bei diesem sofort zu reklamieren.
Mängelansprüche eines Bestellers, der Unternehmer ist, setzten voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Für Verbraucher gilt: Fehlende Waren sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Zugang der Sendung, unter Einsendung des Lieferscheines zu reklamieren. Mängelrügen müssen unverzüglich nach 8 Kalendertagen erfolgen.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist; ihm gegenüber beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
Im Falle eines Lieferverzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch dann, wenn in Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nachweislich weggefallen ist. In jedem dieser Fälle haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung i.H. v. 1% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes
Darüber hinaus haften wir – auch für andere Sachverhalte - nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf unseren Vorsatz oder unsere grobe Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen keine vorsätzlichen Vertragsverletzungen angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltende gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus der Verschuldung bei Vertragsabschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir, nachdem wir eine angemessene Frist gesetzt haben, berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Besteller ist, solange unser Eigentumsvorbehalt währt, verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in der vorgenannten Zeit hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zu vermieten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderung in Höhe seines Faktura-Endbetrages (einschließlich MWST) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder der Vermietung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft oder vermietet worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) in Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MWST) zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MWST) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinen Wohnsitzgericht zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Die EU-Kommission stellt zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, unter folgendem Linke eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumer/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle weder verpflichtet, noch bereit.
Wir speichern in unserer Datenvereinbarung die zum Geschäftsverkehr notwendigen Daten des Bestellers, der hierzu seine Einwilligung erteilt. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter https://www.lightequip.de/Datenschutzerklaerung:_:2.html